WICHTIGE HINWEISE

  • Für Schäden an allgemeinen Teilen des Gebäudes durch Feuer oder Austritt von Leitungswasser (z.B. Rohrbruch) ist durch die Gebäudeversicherung bereits Vorsorge getroffen.

  • Ihr persönlicher Besitz wie Möbel, Hausrat etc. ist durch diese Versicherung weder gegen die vorgenannten Schäden noch gegen Diebstahl, Einbruch oder Haftpflicht versichert. Hierzu bedarf es einer von Ihnen abzuschließenden Haushalts- bzw. Betriebsversicherung

  • Gebrechendienste bitte nur in dringenden Notfällen verständigen und dies der Immobilienverwaltung melden! Falls in Ihrem Objekt Schäden durch Leitungsgebrechen oder Niederschlagswasser auftreten, wird um eine schriftliche Meldung an die Immobilienverwaltung gebeten. Sie können diese Schäden aber auch ONLINE melden!

  • In den allgemeinen Teilen des Hauses dürfen aufgrund feuerpolizeilicher Bestimmungen keine Gegenstände (wie z.B. Möbel, Schuhe etc.) gelagert werden. Das Abstellen von Fahrzeugen, Fahrrädern, Kinderwagen, Anhängern etc. bedarf einer Genehmigung durch die Immobilienverwaltung bzw. ist nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten gestattet.

 

 

 

 

 

Mag. Wolf-Dietrich Schneeweiss - MAS Real Estate & Facility Management - Rathausplatz 4, A-1010 Wien - Email: office@schneeweiss.at