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Für Schäden an allgemeinen
Teilen des Gebäudes durch Feuer oder Austritt von Leitungswasser (z.B. Rohrbruch) ist
durch die Gebäudeversicherung bereits Vorsorge getroffen.
Ihr persönlicher Besitz wie
Möbel, Hausrat etc. ist durch diese Versicherung weder gegen die vorgenannten Schäden
noch gegen Diebstahl, Einbruch oder Haftpflicht versichert. Hierzu bedarf es einer von
Ihnen abzuschließenden Haushalts- bzw. Betriebsversicherung
Gebrechendienste bitte nur
in dringenden Notfällen verständigen und dies der Immobilienverwaltung melden! Falls in
Ihrem Objekt Schäden durch Leitungsgebrechen oder Niederschlagswasser auftreten, wird um
eine schriftliche Meldung an die Immobilienverwaltung gebeten.
Sie
können diese Schäden aber auch ONLINE melden!
In den allgemeinen Teilen
des Hauses dürfen aufgrund feuerpolizeilicher Bestimmungen keine
Gegenstände (wie z.B. Möbel, Schuhe etc.) gelagert werden. Das
Abstellen von Fahrzeugen, Fahrrädern, Kinderwagen, Anhängern etc. bedarf einer
Genehmigung durch die Immobilienverwaltung bzw. ist nur in den dafür vorgesehenen
Räumlichkeiten gestattet.
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